Finanzgericht Münster, 2007-11-28, 12 K 1084/07 E,G

12 K 1084/07 E,GTribunale fiscale28 nov 2007

Testo completo

Finanzgericht Münster — 12 K 1084/07 E,G — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-28

Aktenzeichen: 12 K 1084/07 E,G

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2007:1128.12K1084.07E.G.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Einkommensteuer- und des Gewerbesteuermessbescheids jeweils für 2004 jeweils vom 30.10.2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.02.2007 wird der Gewinn des Klägers aus Gewerbebetrieb um 26.595 EUR auf 59.122 EUR gemindert. Die daraus folgenden Änderungen werden dem Finanzamt übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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