Finanzgericht Münster, 2010-09-02, 5 K 1129/05 U

5 K 1129/05 UTribunale fiscale2 set 2010

Testo completo

Finanzgericht Münster — 5 K 1129/05 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-02

Aktenzeichen: 5 K 1129/05 U

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2010:0902.5K1129.05U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Umsatzsteuer-Bescheid 2001 vom 14.07.2010 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer auf ./. 787.149 DM (./. 402.463 EUR) festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 24% der Klägerin und zu 76 % dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.