Finanzgericht Münster, 2014-08-22, 4 K 1914/14 Kg

4 K 1914/14 KgTribunale fiscale22 ago 2014

Testo completo

Finanzgericht Münster — 4 K 1914/14 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-22

Aktenzeichen: 4 K 1914/14 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0822.4K1914.14KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 20.5.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.5.2014 verpflichtet, zu Gunsten des Klägers für seinen Sohn Q. Kindergeld für den Zeitraum Februar bis Mai 2014 festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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