Finanzgericht Münster, 2018-05-14, 13 K 1161/17 Kg

13 K 1161/17 KgTribunale fiscale14 mag 2018

Testo completo

Finanzgericht Münster — 13 K 1161/17 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-14

Aktenzeichen: 13 K 1161/17 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2018:0514.13K1161.17KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 6.2.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.3.2017 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld zugunsten der Klägerin für ihren Sohn C für den Zeitraum Februar 2016 bis März 2017 festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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