Testo completo
Finanzgericht Münster — 12 V 901/20 AO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-10-12
Aktenzeichen: 12 V 901/20 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2021:1012.12V901.20AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
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Unter Änderung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 26.05.2021 wird der Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Abrechnungsbescheides vom 10.03.2020 abgelehnt.
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Die Kosten des Verfahrens bis zum 26.05.2021 trägt der Antragsgegner, im Übrigen trägt die Kosten der Antragsteller.
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Die Beschwerde wird nicht zugelassen.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).