Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-01-16, 8 Sa 1457/00

8 Sa 1457/00Tribunale del lavoro16 gen 2001

Regest

Vereinbaren die Parteien im Arbeitsvertrag einen Monatslohn inklusive Überstundenpauschale Berechnungsgrundlage 33 Überstunden -, so handelt es sich hierbei um die regelmäßige Arbeitszeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGFZ mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeits-unfähigkeit des Arbeitnehmers den Monatslohn nicht auf die für die tarifliche Arbeitszeit geltende Vergütung gem. § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG reduzieren kann.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 1457/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-16

Aktenzeichen: 8 Sa 1457/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0116.8SA1457.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG

Leitsätze

Vereinbaren die Parteien im Arbeitsvertrag einen Monatslohn inklusive Überstundenpauschale Berechnungsgrundlage 33 Überstunden -, so handelt es sich hierbei um die regelmäßige Arbeitszeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EGFZ mit der Folge, dass der Arbeitgeber im Falle der Arbeits-unfähigkeit des Arbeitnehmers den Monatslohn nicht auf die für die tarifliche Arbeitszeit geltende Vergütung gem. § 4 Abs. 1 a Satz 1 EFZG reduzieren kann.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Duisburg vom 31.08.2000 1 Ca 1841/00 wird auf Kosten der

Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: 1.296,45 DM.

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