Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-11, 14 (15) Sa 138/06

14 (15) Sa 138/06Tribunale del lavoro11 dic 2006

Regest

1. Schließt ein Arbeitnehmer einen Aktienoptionsvertrag nicht mit seinem Arbeitgeber sondern mit einem anderen Konzernunternehmen, kann zugleich eine Verschaffungsschuld des Arbeitgebers begründet worden sein, wenn dieser die Bezugsrechte ausdrücklich auch als eigene Leistung zuteilt. 2. Neben einem Aktienoptionsvertrag bestehende Verschaffungsansprüche und Wertsteigerungsrechte aus einem "Long Term Incentiv Plan" (stock appreciation rights) können aufgrund einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag erlöschen. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber diesen bei Abschluss des Aufhebungsvertrags über den damit verbundenen Verlust solcher Ansprüche hätte aufklären müssen.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 (15) Sa 138/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-11

Aktenzeichen: 14 (15) Sa 138/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1211.14.15SA138.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 307 Abs. 1, 397 Abs. 2 BGB

Leitsätze

  1. Schließt ein Arbeitnehmer einen Aktienoptionsvertrag nicht mit seinem Arbeitgeber sondern mit einem anderen Konzernunternehmen, kann zugleich eine Verschaffungsschuld des Arbeitgebers begründet worden sein, wenn dieser die Bezugsrechte ausdrücklich auch als eigene Leistung zuteilt.

  2. Neben einem Aktienoptionsvertrag bestehende Verschaffungsansprüche und Wertsteigerungsrechte aus einem "Long Term Incentiv Plan" (stock appreciation rights) können aufgrund einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag erlöschen.

  3. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber diesen bei Abschluss des Aufhebungsvertrags über den damit verbundenen Verlust solcher Ansprüche hätte aufklären müssen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.12.2005 1 Ca 3702/05 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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