11 Sa 611/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-09-20, 11 Sa 611/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-09-20, 11 Sa 611/07
11 Sa 611/07Tribunale del lavoro20 set 2007
Regest
1. Es bleibt unentschieden, ob nur dann eine offensichtlich unsachliche unternehmerische Entscheidung, die zu einer sozialwidrigen betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG führt, vorliegt, wenn der Schutzzweck der verletzten Norm das betroffene Arbeitsverhältnis unmittelbar erfasst (so z. B. BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108). 2. Jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitgeber bei der Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung gesetzestreu verhalten will, hierfür aber nicht alles unternimmt, z. B. Unterlassen einer rechtzeitigen Antragstellung nach § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 HwO, ist die betriebsbedingte Kündigung auch dann gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG unwirksam, wenn der Schutzzweck der verletzten Gesetzesnorm das betroffene Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar erfasst.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 611/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: 11 Sa 611/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0920.11SA611.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: KSchG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; HwO §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1, 8 Abs. 1, Abs. 3
Leitsätze
-
Es bleibt unentschieden, ob nur dann eine offensichtlich unsachliche unternehmerische Entscheidung, die zu einer sozialwidrigen betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG führt, vorliegt, wenn der Schutzzweck der verletzten Norm das betroffene Arbeitsverhältnis unmittelbar erfasst (so z. B. BAG 07.12.2000 - 2 AZR 391/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).
-
Jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitgeber bei der Umsetzung seiner unternehmerischen Entscheidung gesetzestreu verhalten will, hierfür aber nicht alles unternimmt, z. B. Unterlassen einer rechtzeitigen Antragstellung nach § 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 HwO, ist die betriebsbedingte Kündigung auch dann gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG unwirksam, wenn der Schutzzweck der verletzten Gesetzesnorm das betroffene Arbeitsverhältnis nicht unmittelbar erfasst.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.02.2007 - 12 Ca 4159/06 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.