Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-09-24, 17 Sa 967/07

17 Sa 967/07Tribunale del lavoro24 set 2007

Regest

Für die Frage, in welchem Umfang der familienbezogene Anteil am Ortszuschlag nach dem BAT bei der Überleitung in den TVöD in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVÜ-VKA einfliesst, wenn das Arbeitsverhältnis des Ehegatten ebenfalls in den TVöD übergeleitet wird, kommt es nicht darauf an, ob der Ehegatte zum Zeitpunkt der Überleitung bzw. im Stichtagsmonat September 2005 Bezüge erhalten hat oder nicht. Auch wenn dies dazu führt, dass der Arbeitnehmer ein gegenüber dem Geltungsbereich des BAT verringertes Entgelt erhält, kann die bestehende Regelungslücke in dem TVÜ-VKA nicht durch eine ergänzende Tarifauslegung geschlossen werden, da zur Lückenschließung verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 967/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-24

Aktenzeichen: 17 Sa 967/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0924.17SA967.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: § 5 TVÜ-VKA

Leitsätze

Für die Frage, in welchem Umfang der familienbezogene Anteil am Ortszuschlag nach dem BAT bei der Überleitung in den TVöD in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVÜ-VKA einfliesst, wenn das Arbeitsverhältnis des Ehegatten ebenfalls in den TVöD übergeleitet wird, kommt es nicht darauf an, ob der Ehegatte zum Zeitpunkt der Überleitung bzw. im Stichtagsmonat September 2005 Bezüge erhalten hat oder nicht. Auch wenn dies dazu führt, dass der Arbeitnehmer ein gegenüber dem Geltungsbereich des BAT verringertes Entgelt erhält, kann die bestehende Regelungslücke in dem TVÜ-VKA nicht durch eine ergänzende Tarifauslegung geschlossen werden, da zur Lückenschließung verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 04.04.2007 – AZ: 5 Ca 280/07 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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