17 Sa 1298/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-26, 17 Sa 1298/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-11-26, 17 Sa 1298/07
17 Sa 1298/07Tribunale del lavoro26 nov 2007
Regest
1. Ein Rechtsstreit, dessen Ausgang von einer streitigen OT - Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband abhängt, ist nicht gemäß § 97 Abs.5 S.1 ArbGG auszusetzen. Die Frage der Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaft betrifft nämlich nicht die Tarifzuständigkeit des tarifschließenden Verbandes, sondern die Tarifbindung des einzelnen Mitglieds (im Anschluss an BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - sowie BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 -, entgegen BAG v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 -). 2. Eine OT - Mitgliedschaft ist auch im sog. Fachgruppen - Modell zulässig. 3. Die Tarifbindung gemäß § 3 Abs.3 TVG endet auch dann, wenn ein Tarifvertrag zwar formell unverändert fortbesteht, inhaltlich aber durch einen anderen Tarifvertrag geändert wird.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 1298/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-26
Aktenzeichen: 17 Sa 1298/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1126.17SA1298.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 97 Abs. 5 S. 1 ArbGG, § 3 Abs. 3 TVG
Leitsätze
-
Ein Rechtsstreit, dessen Ausgang von einer streitigen OT - Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband abhängt, ist nicht gemäß § 97 Abs.5 S.1 ArbGG auszusetzen. Die Frage der Zulässigkeit einer OT-Mitgliedschaft betrifft nämlich nicht die Tarifzuständigkeit des tarifschließenden Verbandes, sondern die Tarifbindung des einzelnen Mitglieds (im Anschluss an BAG v. 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - sowie BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 27/06 -, entgegen BAG v. 23.02.2005 - 4 AZR 186/04 -).
-
Eine OT - Mitgliedschaft ist auch im sog. Fachgruppen - Modell zulässig.
-
Die Tarifbindung gemäß § 3 Abs.3 TVG endet auch dann, wenn ein Tarifvertrag zwar formell unverändert fortbesteht, inhaltlich aber durch einen anderen Tarifvertrag geändert wird.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts
Wuppertal vom 27.06.2007, Aktenzeichen 6 Ca 329/07, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.