Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-18, 8 Sa 622/08

8 Sa 622/08Tribunale del lavoro18 nov 2008

Regest

Zur Auslegung einer Versorgungsordnung in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung, die das pensionsfähige Diensteinkommen unter Verwendung der Begriffe "monatliches Arbeitsentgelt" und - als nicht berücksichtigungsfähig - "Tantiemen, Gratifikationen, Weihnachtszuwendungen, Jahresabschlusszahlung, erfolgsabhängige Vergütungen und ähnliche vertraglich oder freiwillig gezahlte Beträge" definiert.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 622/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-11-18

Aktenzeichen: 8 Sa 622/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1118.8SA622.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 77 BetrVG

Leitsätze

Zur Auslegung einer Versorgungsordnung in Form einer Gesamtbetriebsvereinbarung, die das pensionsfähige Diensteinkommen unter Verwendung der Begriffe "monatliches Arbeitsentgelt" und - als nicht berücksichtigungsfähig - "Tantiemen, Gratifikationen, Weihnachtszuwendungen, Jahresabschlusszahlung, erfolgsabhängige Vergütungen und ähnliche vertraglich oder freiwillig gezahlte Beträge" definiert.

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 11.03.2008
  • 7 Ca 545/08 - teilweise abgeändert.

a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.523,40 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2008 zu zahlen.

b) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger - beginnend mit der Betriebsrentenzahlung für den Monat November 2008 - monatlich weitere 229,40 € brutto (insgesamt monatlich 1.442,40 € brutto) zu zahlen.

  1. Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/6, die Beklagte zu 5/6.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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