7 Sa 195/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-09, 7 Sa 195/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-09, 7 Sa 195/10
7 Sa 195/10Tribunale del lavoro9 giu 2010
Regest
Behandelt der Arbeitgeber Arbeitnehmer, die eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben haben, anders als diejenigen, die eine solche nicht unterschrieben haben, liegt unter Berücksichtigung der Gesamtumstände weder ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch eine Verletzung des Maßregelungsverbots vor.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 195/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-09
Aktenzeichen: 7 Sa 195/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0609.7SA195.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Behandelt der Arbeitgeber Arbeitnehmer, die eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschrieben haben, anders als diejenigen, die eine solche nicht unterschrieben haben, liegt unter Berücksichtigung der Gesamtumstände weder ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch eine Verletzung des Maßregelungsverbots vor.
Tenor
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.12.2009, 4 Ca 2420/09, abgeändert:
Die Klagen werden abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.