Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-06-25, 10 Sa 663/09

10 Sa 663/09Tribunale del lavoro25 giu 2010

Regest

Zur Frage, ob die Stelle einer Architektin in der zentralen Liegenschaftsverwaltung der Evangelischen Kirche im Rheinland einen "akademischem Zuschnitt" i.S.d. Berufsgruppe 6.1. des allgemeinen Vergütungsgruppenplanes zum BAT-KF a.F. (AVGP) hat.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 663/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-25

Aktenzeichen: 10 Sa 663/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:0625.10SA663.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 10, 13 BAT-KF in der ab dem 01.07.2007 geltenden Fassung

Leitsätze

Zur Frage, ob die Stelle einer Architektin in der zentralen Liegenschaftsverwaltung der Evangelischen Kirche im Rheinland einen "akademischem Zuschnitt" i.S.d. Berufsgruppe 6.1. des allgemeinen Vergütungsgruppenplanes zum BAT-KF a.F. (AVGP) hat.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.04.2009 - 8 Ca 8045/08 - abgeändert.

  1. Es wird festgestellt, dass die Klägerin für ihre Tätigkeit bei der Beklagten nach Entgeltgruppe 14, Stufe 5 der §§ 10, 13 BAT-KF in der ab dem 01.07.2007 geltenden Fassung zu vergüten ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.247,45 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des § 247 BGB gemäß folgender Zinsstaffel zu zahlen:

aus 4.926,43 € seit dem 21.01.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.02.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.03.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.04.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.05.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.06.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.07.2009

aus weiteren 288,57 € seit dem 16.08.2009

aus weiteren 301,03 € seit dem 16.09.2009.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  2. Die Revision wird zugelassen.

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