7 Sa 916/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-10-13, 7 Sa 916/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2010-10-13, 7 Sa 916/10
7 Sa 916/10Tribunale del lavoro13 ott 2010
Regest
Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Für das Tatbestandsmerkmal "Kenntnis" und den daran anknüpfenden Fristbeginn ist es ausreichend, wenn der abgelehnte Bewerber eine Tatsache kennt, die geeignet ist, die Vermutung der Benachteiligung zu begründen. Es ist nicht erforderlich, dass der Bewerber sämtliche in Betracht kommende Tatsachen kennt.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 916/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-13
Aktenzeichen: 7 Sa 916/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2010:1013.7SA916.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: .
Leitsätze
Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG verstößt nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Für das Tatbestandsmerkmal "Kenntnis" und den daran anknüpfenden Fristbeginn ist es ausreichend, wenn der abgelehnte Bewerber eine Tatsache kennt, die geeignet ist, die Vermutung der Benachteiligung zu begründen. Es ist nicht erforderlich, dass der Bewerber sämtliche in Betracht kommende Tatsachen kennt.
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2009, 4 Ca 1276/09, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.