Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2015-06-09, 16 Sa 1279/14

16 Sa 1279/14Tribunale del lavoro9 giu 2015

Regest

1.Die Beschränkung des Bewerberkreises in einer Stellenanzeige auf Arbeitnehmer, die ihre käufmännische Ausbildung vor kurzem abgeschlossen haben, kann im Einzelfall eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters indizieren. 2.Das im Sinne einer Höchstanforderung verwandte Merkmal "Berufsanfänger" schließt typischerweise Bewerber mit einem höheren Lebensalter von einer Bewerbung auf die offene Stelle aus. 3.Eine mittelbare Altersdiskriminierung liegt nicht vor, wenn die Stellenanforderung "Berufsanfänger" durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1279/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-09

Aktenzeichen: 16 Sa 1279/14

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2015:0609.16SA1279.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: Tarifnorm o.ä.: § 15 Abs 2 S 1 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 22 AGG

Leitsätze

1.Die Beschränkung des Bewerberkreises in einer Stellenanzeige auf Arbeitnehmer, die ihre käufmännische Ausbildung vor kurzem abgeschlossen haben, kann im Einzelfall eine mittelbare Benachteiligung wegen des Alters indizieren.

2.Das im Sinne einer Höchstanforderung verwandte Merkmal "Berufsanfänger" schließt typischerweise Bewerber mit einem höheren Lebensalter von einer Bewerbung auf die offene Stelle aus.

3.Eine mittelbare Altersdiskriminierung liegt nicht vor, wenn die Stellenanforderung "Berufsanfänger" durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

Tenor

1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.11.2014 - Az. 14 Ca 4050/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

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