Testo completo
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 SLa 175/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 8 SLa 175/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0611.8SLA175.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB
Leitsätze
Zur Inbezugnahme des "Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22.02.2024 - Az.: 2 Ca 1039/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € als steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.780,00 € seit dem 01.02.2024 und aus weiteren 220,00 € seit dem 01.03.2024 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.