4 Sa 80/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-04, 4 Sa 80/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-06-04, 4 Sa 80/02
4 Sa 80/02Tribunale del lavoro4 giu 2002
Regest
Kommt es nach Ausspruch der Kündigung durch den Betriebsveräußerer - hier: den Insol-venzverwalter - zu einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Betriebserwerber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, bedarf die auf § 613a Abs. 4 BGB gestützte Feststel-lungsklage des Arbeitnehmers eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses. Ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer sich lediglich auf Vergü-tungsdifferenzen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruft.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 80/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-04
Aktenzeichen: 4 Sa 80/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0604.4SA80.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 613a Abs. 1, 2 BGB, § 11 Nr. 1 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO
Leitsätze
Kommt es nach Ausspruch der Kündigung durch den Betriebsveräußerer - hier: den Insol-venzverwalter - zu einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Betriebserwerber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, bedarf die auf § 613a Abs. 4 BGB gestützte Feststel-lungsklage des Arbeitnehmers eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses. Ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer sich lediglich auf Vergü-tungsdifferenzen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruft.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 15.11.2001 (3 [1] Ca 232/01) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.669,38 EUR festgesetzt.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.