Landesarbeitsgericht Hamm, 2002-08-21, 18 Sa 266/02

18 Sa 266/02Tribunale del lavoro21 ago 2002

Regest

Der tarifvertragliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 BAT setzt auch im Fall des Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 59 Abs. 1 BAT die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, d.h. Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgel-tungszeitraum des § 47 Abs. 7 BAT, voraus.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 266/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-21

Aktenzeichen: 18 Sa 266/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2002:0821.18SA266.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 7 Abs. 4 BUrlG, §§ 51 Abs. 1 Unterabs. 1, 59 Abs. 1, 47 Abs. 7 BAT

Leitsätze

Der tarifvertragliche Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und 3 BAT setzt auch im Fall des Ausscheidens wegen Erwerbsunfähigkeit nach § 59 Abs. 1 BAT die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, d.h. Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers im Abgel-tungszeitraum des § 47 Abs. 7 BAT, voraus.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 07.12.2001 - 4 Ca 1621/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

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