Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-07-28, 8 Sa 1493/02

8 Sa 1493/02Tribunale del lavoro28 lug 2003

Regest

Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Einteilung von Dauer-Nachtwachen in einer Pflegeeinrichtung auf die familiären Belange der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; Ge-wöhnung an langjährige Diensteinteilung begründet keinen Vorrang.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 1493/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-28

Aktenzeichen: 8 Sa 1493/02

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0728.8SA1493.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: BGB § 315

Leitsätze

Zur Verpflichtung des Arbeitgebers, bei der Einteilung von Dauer-Nachtwachen in einer Pflegeeinrichtung auf die familiären Belange der Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; Ge-wöhnung an langjährige Diensteinteilung begründet keinen Vorrang.

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.2002 - 4 Ca 2781/01 - teilweise abgeändert.

Auf den Hilfsantrag der Klägerin wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin im Nachtdienst im sog. Sieben-Tage-Rhythmus zu beschäftigen.

Von den Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien je die Hälfte.

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