11 Sa 645/02•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-16, 11 Sa 645/02
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-10-16, 11 Sa 645/02
11 Sa 645/02Tribunale del lavoro16 ott 2003
Regest
Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die in einem Behindertenheim eine Wohngruppe autis-tischer Behinderter i.S.d. § 39 BSHG in der Weise betreut, dass sie die überwiegende Zahl ihrer Dienstschichten ohne die Anwesenheit eines fachlichen Vorgesetzten der Gruppenlei-tung absolviert, hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BMT-AW II.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 645/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-16
Aktenzeichen: 11 Sa 645/02
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1016.11SA645.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Leitsätze
Eine staatlich anerkannte Erzieherin, die in einem Behindertenheim eine Wohngruppe autis-tischer Behinderter i.S.d. § 39 BSHG in der Weise betreut, dass sie die überwiegende Zahl ihrer Dienstschichten ohne die Anwesenheit eines fachlichen Vorgesetzten der Gruppenlei-tung absolviert, hat Anspruch auf eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BMT-AW II.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 01.02.2002 - 4 Ca 1201/01 - abgeändert.
Für den Zeitraum November 2000 bis Juli 2003 wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin in diesem Zeitraum nach Vergütungsgruppe V c BMT AW II zu vergüten.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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