8 Sa 721/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-13, 8 Sa 721/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-09-13, 8 Sa 721/04
8 Sa 721/04Tribunale del lavoro13 set 2004
Regest
Entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. AP Nr. 7 zu § 322 ZPO) kommt bei Gewährung einer Gratifikation aufgrund betrieblicher Übung eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers aus Gründen der Treuepflicht des Arbeitnehmers nicht in Betracht. Ohne besondere Anhaltspunkte kann das Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers auch nicht als Ge-schäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) der Gratifikationszuwendung angesehen werden.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 721/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-13
Aktenzeichen: 8 Sa 721/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0913.8SA721.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB § 611
Leitsätze
Entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. AP Nr. 7 zu § 322 ZPO) kommt bei Gewährung einer Gratifikation aufgrund betrieblicher Übung eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers aus Gründen der Treuepflicht des Arbeitnehmers nicht in Betracht. Ohne besondere Anhaltspunkte kann das Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers auch nicht als Ge-schäftsgrundlage (§ 313 BGB n.F.) der Gratifikationszuwendung angesehen werden.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 11.02.2004 - 4 (1) Ca 8/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.