Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-11-21, 19 Sa 1125/06

19 Sa 1125/06Tribunale del lavoro21 nov 2006

Regest

Ausgleichszeitraum beim Arbeitszeitkonto nach § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom 29.04.1994 ist das Kalenderjahr. Negative Arbeitszeitsalden aus den Vorjahren sind daher beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht vom Arbeitnehmer auszugleichen.

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 1125/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-21

Aktenzeichen: 19 Sa 1125/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1121.19SA1125.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19 . Kammer

Normen: § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom 28.04.1994

Leitsätze

Ausgleichszeitraum beim Arbeitszeitkonto nach § 5 MTV für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnereien und die Forstpflanzenbetriebe vom 29.04.1994 ist das Kalenderjahr.

Negative Arbeitszeitsalden aus den Vorjahren sind daher beim Ausscheiden aus dem

Arbeitsverhältnis nicht vom Arbeitnehmer auszugleichen.

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 01.06.2006 - 1 Ca 2151/05 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

  3. Die Revision wird zugelassen.

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