Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-02-08, 10 Sa 1356/07

10 Sa 1356/07Tribunale del lavoro8 feb 2008

Regest

1. Der Arbeitnehmer, der seine Eingruppierung durch eine aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung eingerichteten paritätischen Kommission nach § 7 ERA-ETV NRW vom 18.12.2003 überprüfen lässt, ist nicht gehindert, auch das Arbeitsgericht zur Überprüfung der Eingruppierung anzurufen. Die Überprüfungsbefugnis des Arbeitsgerichts beschränkt sich nicht auf bloße Verfahrensmängel oder ein grob unbilliges Eingruppierungsergebnis. Dies gilt mindestens dann, wenn die Eingruppierungsentscheidung der paritätischen Kommission keine ausreichende Begründung enthält. 2. Zur Eingruppierung und Bewertung der Arbeitsaufgaben eines angelernten Chemielaboranten nach § 3 ERA (Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Stufe 3 oder 4; Kooperation, Stufe 3 oder 4).

Testo completo

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1356/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-08

Aktenzeichen: 10 Sa 1356/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0208.10SA1356.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: § 256 ZPO, § 101 ArbGG, §§ 317, 319 BGB, §§ 3, 4 Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom 18.12.2003 - ERA, §§ 4, 7 ERA-Einführungstarifvertrag vom 18.12.2003 - ERA-ETV

Leitsätze

  1. Der Arbeitnehmer, der seine Eingruppierung durch eine aufgrund einer freiwilligen

Betriebsvereinbarung eingerichteten paritätischen Kommission nach § 7 ERA-ETV NRW vom 18.12.2003 überprüfen lässt, ist nicht gehindert, auch das Arbeitsgericht zur Überprüfung der Eingruppierung anzurufen.

Die Überprüfungsbefugnis des Arbeitsgerichts beschränkt sich nicht auf bloße Verfahrensmängel oder ein grob unbilliges Eingruppierungsergebnis.

Dies gilt mindestens dann, wenn die Eingruppierungsentscheidung der paritätischen Kommission keine ausreichende Begründung enthält.

  1. Zur Eingruppierung und Bewertung der Arbeitsaufgaben eines angelernten Chemielaboranten nach § 3 ERA (Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Stufe 3 oder 4; Kooperation, Stufe 3 oder 4).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 19.06.2007 - 5 Ca 127/07 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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