16 Sa 468/09•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-01, 16 Sa 468/09
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-10-01, 16 Sa 468/09
16 Sa 468/09Tribunale del lavoro1 ott 2009
Regest
Veranlasst die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts die Zustellung durch einen Justizbedien-steten, so hat sie diesem neben dem zuzustellenden Schriftstück das vorbereitete Formular einer Zustellungsurkunde nach § 182 ZPO zu übergeben. Verwendet sie stattdessen ein Empfangsbekenntnis, so führt dies als solches nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung, da die Zustellungsurkunde nur dem Nachweis der Zustellung nach § 418 ZPO dient, für deren Ordnungsmäßigkeit aber nicht konstitutiv ist.
Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 468/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-01
Aktenzeichen: 16 Sa 468/09
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:1001.16SA468.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: §§ 168, 176, 182 ZPO
Leitsätze
Veranlasst die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts die Zustellung durch einen Justizbedien-steten, so hat sie diesem neben dem zuzustellenden Schriftstück das vorbereitete Formular einer Zustellungsurkunde nach § 182 ZPO zu übergeben. Verwendet sie stattdessen ein Empfangsbekenntnis, so führt dies als solches nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung, da die Zustellungsurkunde nur dem Nachweis der Zustellung nach § 418 ZPO dient, für deren Ordnungsmäßigkeit aber nicht konstitutiv ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das 2. Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.02.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revison wird nicht zugelassen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.