Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 7 TaBV 27/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 7 TaBV 27/19
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0309.7TABV27.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: TVöD-B, Anlage 1, XI. Leitende Beschäftigte in der Pflege
Leitsätze
Der Wohnbereich eines Seniorenzentrums kann eine „Station“ im Sinne der Vorbemerkungen zu den Leitenden Beschäftigten in der Pflege nach der Anlage 1 – Entgeltordnung – des TVöD-B darstellen (Anschluss an BAG, Beschluss v. 29.01.2020, 4 ABR 8/18)
Tenor
-
- Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.12.2018 – 9 BV 58/18 – wird zurückgewiesen.
-
- Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.