Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 6 Sa 1112/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-05-14
Aktenzeichen: 6 Sa 1112/23
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:0514.6SA1112.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: §§ 1, 22 MiLoG, § 611a BGB, § 3 EFZG, § 11 BUrlG, Art. 4, 140 GG, Art. 137 WRV, §§387, 389 BGB, § 148 ZPO, § 253 ZPO, § 394 ZPO
Tenor
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- Der Aussetzungsantrag des Beklagten wird abgelehnt.
- Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des ArbG Detmold vom 11.10.2023, Az. 2 Ca 906/22 teilweise – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.648,25 Euro brutto und 16.253,57 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.12.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 32 % und der Beklagte zu 68 %.
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- Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 16% und der Beklagte zu 84%.
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- Die Revision wird nicht zugelassen.