Testo completo
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 SLa 316/25 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-09-11
Aktenzeichen: 13 SLa 316/25
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2025:0911.13SLA316.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 7 Abs. 3 BUrlG, § 24 S. 2 MuSchG, § 17 Abs. 2 BEEG, § 15 Abs. 8 MTV Einzel-handel NRW
Leitsätze
- § 24 S. 2 MuSchG und § 17 Abs. 2 BEEG beinhalten keine Verlängerung des dreimonatigen Übertragungszeitraums des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, sondern eine eigenständige, von § 7 Abs. 3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahres. Vor Ablauf des danach zu bestimmenden Urlaubsjahres kann ein Verfall von Urlaubsansprüchen nicht eintreten.
Tenor
- I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 11.03.2025 – 2 Ca 4502/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
- II. Die Revision wird nicht zugelassen.