Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 312/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-03-27
Aktenzeichen: 4 Sa 312/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0327.4SA312.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 145, 311a BGB; §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG; § 894 ZPO
Leitsätze
Einzelfallentscheidung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses aufgrund der Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie NRW aus den Jahren 2000-2004, die kraft eines Firmentarifvertrages ausdrücklich nur statisch gelten, bei einem Arbeitnehmer nicht vorliegen. In diesem Zusammenhang können die (Hilfs-)Klageanträge, die gegenüber der außergerichtlichen Geltendmachung abweichende Regelungen der beabsichtigten Altersteilzeit aufweisen, nicht als annahmefähige rechtsgeschäftliche Vertragsangebote des Klägers angesehen werden.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.05.2019 (17 Ca 1385/18) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
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Die Revision wird nicht zugelassen.