Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 9 Ta 48/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-06
Aktenzeichen: 9 Ta 48/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0506.9TA48.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
Eine Leistungsklage ist regelmäßig mutwillig iSd. § 114 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger die Gegenseite zuvor nicht außergerichtlich zur Leistung aufgefordert hat.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 31.01.2020 – 2 Ca 7950/19 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.