Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 710/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 10 Sa 710/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0605.10SA710.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: ArbZG § 6 Abs. 5; GG Art. 5
Tenor
- Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2019 – 3 Ca 8357/18 – hinsichtlich Ziffer 2) zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab Oktober 2018 einen Nachtzuschlag für die Nachtarbeit von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr in Höhe von 30 % vom Bruttostundenlohn zu zahlen.
-
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
-
Die Revision wird zugelassen.