Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 712/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 10 Sa 712/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0605.10SA712.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: ArbZG § 6 Abs. 5; GG Art. 5
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.08.2019 – 14 Ca 8840/18 – teilweise abgeändert und hinsichtlich Ziffer 2) wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab Juni 2019 einen Nachtzuschlag für die Nachtarbeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr in Höhe von 30 % vom Bruttostundenlohn zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.