Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 3 TaBV 18/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 3 TaBV 18/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:0916.3TABV18.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 54 BetrVG, § 18 AktG
Leitsätze
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Für die Errichtung eines Konzernbetriebsrats genügt der Beschluss eines Gesamtbetriebsrats oder Betriebsrats, sofern dieser mehr als 50% der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen repräsentiert.
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Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als herrschendes Unternehmen
Tenor
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Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 11.03.2020 – 5 BV 91/19 – abgeändert und festgestellt, dass der Konzernbetriebsrat für die Unternehmen S Werk GmbH & Co. KG, S -Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, I GmbH, SW Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, SW Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung und S Feinrohr GmbH nicht wirksam errichtet worden ist und daher nicht besteht.
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.