Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 129/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-10-02
Aktenzeichen: 10 Sa 129/19
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2020:1002.10SA129.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: BGB § 611 a; BUrlG § 7
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.11.2018 – 10 Ca 4584/18 – teilweise abgeändert:
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 20.06.2018 beendet worden ist.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger aus den Jahren 1991 bis 2018 einen Urlaubsanspruch von 290 Tagen zu gewähren.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.