Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 6 Ta 215/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 6 Ta 215/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0429.6TA215.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 11 RPflG; § 567 ZPO; § 104 ZPO; Nr 3506 VV RVG; Nr 3201 VV RVG
Leitsätze
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Ein Fall der „vorzeitigen Beendigung“ des Auftrages nach Nr. 3507 VV RVG liegt vor, wenn die Voraussetzungen der Nr. 3201 VV RVG vorliegen.
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Wenn das Gericht entschieden hat, kommt eine „vorzeitige Beendigung“ in diesem Sinne nicht mehr in Betracht.
Tenor
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Die als sofortige Beschwerde auszulegende „befristete Erinnerung“ des Klägers vom 30.04.2020 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 09.04.2020 – 2 Ca 878/18 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.