Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 2 Ta 74/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-06-23
Aktenzeichen: 2 Ta 74/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0623.2TA74.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
Vergleichswert bei Übernahme der Gesamtschuldnerschaft für Ansprüche, die in einem weiteren Verfahren gegen einen anderen Beklagten rechtshängig sind
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagtenprozessbevollmächtigten wird der Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.02.2021,AZ 10 Ca 1702/20 abgeändert und der Vergleichswert auf 10.660,19 € festgesetzt (Mehrwert 5.387,51 EUR).