Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 4 TaBV 19/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-08-31
Aktenzeichen: 4 TaBV 19/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0831.4TABV19.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 177 SGB IX
Leitsätze
Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet, wenn der Schwellenwert gemäß § 177 Abs. 1 SGB IX unterschritten wird. Der für den Betriebsrat geltende Grundsatz, nach dem beim Absinken unter den Schwellenwert die Amtszeit endet, ist auf die Schwerbehindertenvertretung übertragbar.
Tenor
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Die Beschwerde der Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10.03.2021 – 20 BV 134/20 – wird zurückgewiesen.
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.