Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 34/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-14
Aktenzeichen: 9 TaBV 34/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0114.9TABV34.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit des Betriebsrats bei Abfassung und Versand eines Rundschreibens an die Belegschaft.
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 05.08.2021 – 1 BV 9/21 – abgeändert. Der Antrag der Arbeitgeberin, den in ihrem im Betrieb bestehenden Betriebsrat aufzulösen, wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.