Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 680/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-01-10
Aktenzeichen: 4 Sa 680/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0110.4SA680.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 3,4 EFZG
Leitsätze
Der Darlegungs- und Beweislast für eine behauptete Vereinbarung auf Reduzierung der Arbeitszeit kann eine Partei nur durch konkreten Sachvortrag gerecht werden, aus dem sich die rechtliche Bewertung ableiten lässt, dass tatsächlich 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorlagen. Die bloße Behauptung, man habe sich geeinigt, stellt eine Rechtsansicht dar, die dem Beweis nicht zugänglich ist.
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Aachen vom 21.04.2022 – 4 Ca 2012/21 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Die Revision wird nicht zugelassen.