Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 11 Sa 550/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: 11 Sa 550/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0111.11SA550.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird auf die Berufung des Klägers unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.07.2022 – 3 Ca 1839/21 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 30.09.2021 nicht zum 30.09.2021 aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30.11.2021 fortbestanden hat.
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Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 15.10.2021 aufgelöst worden ist.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.050,11 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2021 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.279,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2022 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.977,28 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2021 zu zahlen.
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Dem Kläger werden die Kosten erster Instanz zu 7 % und die Kosten des Berufungsverfahren zu 6 % auferlegt, die Beklagte trägt die Kosten erster Instanz in Höhe von 93 % und die Kosten des Berufungsverfahrens in Höhe von 94 %.
Die Revision wird nicht zugelassen