Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 321/22 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-02-02
Aktenzeichen: 8 Sa 321/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0202.8SA321.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 256 Abs. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 Nr. 2 GastG
Leitsätze
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Der Begriff der Bewirtung i.S.v. § 1 Nr. 1.2 MTV Hotel- und Gaststättengewerbe NRW erfordert zumindest die Möglichkeit eines Verzehrs der dargereichten Speisen und Getränke.
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Der MTV Gaststätten- und Hotelgastronomie NRW findet demnach keine Anwendung, wenn fertig zubereitete Speisen im Kühlregal eines Supermarktes angeboten werden, ohne dass eine Verzehrmöglichkeit gegeben ist.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.03.2022 – 9 Ca 1566/21 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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Die Revision wird zugelassen.