Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 17/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-06-13
Aktenzeichen: 4 Sa 17/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0613.4SA17.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 1 KSchG; § 626 BGB
Leitsätze
Eine fristlose, betriebsbedingte Kündigung ist auch dann unverhältnismäßig, wenn der Arbeitgeber seine geschäftlichen Beziehungen ins Ausland (hier. Russland) aufgrund einer politischen Entscheidung aktuell nicht mehr aufrechterhalten darf.
Tenor
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Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.12.2022 – 14 Ca 2711/22 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Die Revision wird nicht zugelassen.