Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 7 Sa 530/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-03-07
Aktenzeichen: 7 Sa 530/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0307.7SA530.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 613a BGB
Tenor
I) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.08.2023 - 8 Ca 783/23 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 20.03.2023 nicht aufgelöst worden ist.
-
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17.04.2023 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.05.2023 fortbestanden hat.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.838,71 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2023 zu zahlen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.699,56 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu zahlen.
-
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
-
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II) Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklagte zu 58% und der Kläger zu 42%. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Nebenintervention zu tragen.
III) Die Revision wird nicht zugelassen.