Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 8 Sa 129/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-08-07
Aktenzeichen: 8 Sa 129/23
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0807.8SA129.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1 EFZG
Leitsätze
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Eine zeitliche Koinzidenz zwischen Kündigungsfrist und Dauer der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Geringe Abweichungen in den Daten reichen nicht aus, um diese zu beseitigen.
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Neben der zeitlichen Koinzidenz sind keine weiteren Umstände erforderlich, die Zweifel zu rechtfertigen.
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im Falle der Erschütterung des Beweiswerts trägt der Kläger (wieder) die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 3 Abs. 1 EFZG.
Einzelfallentscheidung zur Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Tenor
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Das Versäumnisurteil vom 6.6.2024 wird aufrechterhalten.
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Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.