Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 8 SLa 609/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-07-03
Aktenzeichen: 8 SLa 609/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0703.8SLA609.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG
Leitsätze
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Bei der Feststellung der Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung und der Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung handelt es sich um verschiedene prozessuale Streitgegenstände.
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§ 14 Abs. 1 S. 2 nr. 4 TzBfG ist geeignet, die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern zu rechtfertigen.
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Die Tarifvertragsparteien haben das Interesse der Bühnen an der Befristung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern, die unter den NV Bühne fallen, und deren Bestandsschutzinteresse zum Ausgleich gebracht. Nach § 2 Abs. 2 NV Bühne ist der Arbeitsvertrag mit Rücksicht auf die künstlerischen Belange ein Zeitvertrag. Dem Bestandsschutzinteresse der Mitarbeiter ist durch die Regelungen zum Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung in § 61 NV Bühne Solo angemessen Rechnung getragen.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.09.2024 – 8 Ha 1/24 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
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Die Revision wird nicht zugelassen.