Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 8 SLa 582/24 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 8 SLa 582/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0710.8SLA582.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: Art. 9 Abs. 3 GG; § 823 Abs. 1 BGB; § 5 Abs. 1 TVG
Leitsätze
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Auch schuldrechtliche Vereinbarungen sind, wenn sie zum Bereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zählen, im Rahmen eines Streiks erkämpfbar.
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Der gemeinsame Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Abs. 1 TVG kann ein zulässiges Streikziel sein.
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Der Zurechnung eines Schadens, der durch einen Streik entstanden ist, kann der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegenstehen.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31. Oktober 2024, Az. 12 Ca 479/24 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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Die Revision wird zugelassen.