Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 7 SLa 9/25 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-07-15
Aktenzeichen: 7 SLa 9/25
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0715.7SLA9.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 9, 10 KSchG; § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO
Leitsätze
Inhaltsangabe:
Einzelfallentscheidung zur Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und zu den Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– in Nr. 4 des Tenors (Auflösungsantrag) abgeändert:
a. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum Ablauf des 30.04.2024 aufgelöst.
b. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 14.700,- Euro brutto zu zahlen.
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– in Nr. 3 des Tenors (Annahmeverzugslohn) abgeändert und die Klage insoweit endgültig abgewiesen.
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Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– wird hinsichtlich der geltend gemachten Bonusansprüche als unzulässig verworfen.
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Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2024 –12 Ca 474/24– in Nr. 5 des Tenors (Widerklage) abgeändert und die Widerklage abgewiesen.
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Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 82 % und die Beklagte zu 18 %.
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Die Revision wird nicht zugelassen.