Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 7/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-25
Aktenzeichen: 9 TaBV 7/25
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0725.9TABV7.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
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Dem Anspruch des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung erforderlicher Unterlagen (hier: Stempelzeiten Reports) steht nicht entgegen, dass die begehrten Informationen nur als Datei vorliegen und noch generiert werden müssen, sofern dies mit einem vorhandenen Programm-Tool ohne Weiteres möglich ist.
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Die Betriebsparteien können diese Vorlagepflicht in einem gerichtlichen Vergleich wirksam auf einzelfallbezogene Anlässe beschränken.
Tenor
I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.01.2025 – 19 BV 144/24 – wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.