Testo completo
Landesarbeitsgericht Köln — 4 SLa 148/25 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-08-20
Aktenzeichen: 4 SLa 148/25
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0820.4SLA148.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Leitsätze
Wird die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch die Krankenkassen für Mitarbeiter im ambulanten Pflegebereich gem. §§ 132, 132a SGB V refinanziert, für Mitarbeiter in der außerklinischen Intensivpflege gem. § 132 l SGB V hingegen nicht, so ist die Differenzierung zwischen beiden Mitarbeitergruppen bei der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch den Arbeitgeber aus sachlichen Gründen gerechtfertigt.
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.01.2025 - Aktenzeichen 4 Ca 2200/24 - wird zurückgewiesen.
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Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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Die Revision wird nicht zugelassen.