Landgericht Aachen, 2008-03-27, 1 O 419/07

1 O 419/07Tribunale cantonale27 mar 2008

Testo completo

Landgericht Aachen — 1 O 419/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-27

Aktenzeichen: 1 O 419/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0327.1O419.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 24.542,- € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB aus einem Betrag von jeweils 6.135,50 € seit dem 01.07.2004, 01.07.2005, 01.07.2006 und 01.07.2007 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger am 30.06.2008 einen weiteren Betrag von 6.135,50 € zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 746,58 € vorgerichtliche Anwaltsge-bühren nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.10.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 36 % und der Kläger 64 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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