Landgericht Aachen, 2011-02-22, 43 O 108/10

43 O 108/10Tribunale cantonale22 feb 2011

Testo completo

Landgericht Aachen — 43 O 108/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-22

Aktenzeichen: 43 O 108/10

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:0222.43O108.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 90.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

von 30.000,00 € seit dem 22.10.2010,von 25.000,00 € seit dem 25.10.2010,

von 25.000,00 € seit dem 26.10.2010 und

von 10.000,00 € seit dem 28.10.2010.

Im Übrigen wird die Klägerin mit der Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

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